Gutachten und Zeugnisse
Jeder in Österreich approbierte Arzt ist vom Ärztegesetz ermächtigt Zeugnisse und Gutachten zu erstellen.
Die Sonderform des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen unterscheidet sich durch den Formalakt der allgemeinen Beeidigung und der gerichtlich erfolgten im Vorfeld an die Aufnahme in die seitens des Gerichts geführten Sachverständigenliste, Zertifizierung im Zuge derer die allgemeinen Verfahrensregeln abgeprüft werden. Eine abermalige Vereidigung ist im Verfahrensfall somit nicht mehr erforderlich. Allgemein beeidete und zertifizierte Sachverständige sind somit Helfer des Gerichts und stehen der Judikatur mit ihrer Fachexpertise zur Verfügung. Die so erstellten Gutachten unterliegen allerdings der freien Beweiswürdigung durch die Gerichte.